Vertreter der CDU-Kreistagsfraktion erörtern Vorteile einer „Optionskommune“ im Gespräch mit Landrat Rudolf Marx und Mitarbeitern der Sozialverwaltung des Vogelsbergkreises.
(Gießen/Lauterbach, pm.) In der letzten Woche besuchte der Sozialarbeitskreis der CDU-Fraktion die Sozialverwaltung des Vogelsbergkreises, um von Landrat Rudolf Marx und führenden Mitarbeitern einen Erfahrungsbericht aus erster Hand zur Praxis einer Optionskommune zu erhalten. Bereits in wenigen Wochen muss der Kreistag des Landkreises Gießen die Weichen für die zukünftige Betreuung und Integration der arbeitslosen Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich neu stellen. Vor diesem Hintergrund behandelte die CDU-Fraktion in den letzten Wochen und Monaten dieses Thema sehr intensiv. Es wurden Erfahrungsberichte aus der Praxis der GIAG und des Arbeitsamtes eingeholt, viele Gespräche mit Fachleuten geführt und auch ein Erörterungstermin mit Staatssekretärin Petra Müller-Klepper vom Hessischen
Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit veranstaltet.
Seit dem Jahre 2005 sind die Kommunen eng in die Betreuung von Arbeitslosengeld II – Beziehern eingebunden. Dies geschieht - wie bisher im Landkreis Gießen auch (Gesellschaft für Arbeit und Integration = GIAG) - in Arbeitsgemeinschaften zwischen Kreisen und kreisfreien Städten oder im Falle der so genannten Optionskommunen in alleiniger Zuständigkeit der Kommunen/Landkreise. Bisher gibt es in Deutschland 69 Optionskommunen, die anderen Regionen haben Arbeitsgemeinschaften (ARGE` n) gebildet. Diese Regelung war 2004 das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Bundesregierung und Opposition. Jedes Bundesland konnte so viele Optionskommunen zulassen wie es Sitze im Bundesrat hatte. Da einige Länder (z.B. Berlin, Bremen und Hamburg) auf dieses Modell verzichtet haben, konnten andere ihren Anteil erhöhen. In Hessen wurden 13 Optionskommunen gebildet obwohl das Land nur 5 Sitze im Bundesrat hat. Die Modelle wurden zunächst bis 31.12.2010 befristet. Die Bundesregierung hat kürzlich die Weichen für eine Erweiterung gestellt und so stellt sich auch im Landkreis Gießen für die politisch Verantwortlichen die Frage, ob das bisherige Modell in der GIAG weitergeführt werden soll oder ob der Antrag auf Einrichtung einer Option für die alleinige Verantwortlichkeit des Kreises gestellt werden soll.
Bei dem Gespräch mit Landrat Marx und seinen Mitarbeitern äußerten sich die Gesprächsteilnehmer gegenüber der CDU Fraktion äußert positiv über das Optionsmodell: Die Erwartungen, die man 2004 beim Start hatte, hätten sich bestätigt. Die
Kommunalverwaltung vor Ort sei näher an den betroffenen Menschen, könne schneller und effektiver reagieren und habe die kommunalen Kosten (z.B. der Unterkunft) viel stärker im Blick. Außerdem könne der Personalbedarf in der Verwaltung genauer gesteuert werden. Man könne sowohl verwaltungsseitig wie auch im Umgang mit den betroffenen Menschen eine Lösung aus einer Hand anbieten. „Die Erfolge für die Menschen im Vogelsbergkreis bestätigen uns, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben. Das Optionsmodell ist ein Modell für die Zukunft!“ so sagte Landrat Marx nicht ohne Stolz.
Die Vertreter der CDU-Fraktion hatten einen ganzen Fragenkatalog mitgebracht, der von den Vertretern der Kreisverwaltung in Lauterbach umfänglich beantwortet wurde. So konnte Dr. Noeske zum Abschluss feststellen: „Wir haben die Thematik in den letzten Wochen in vielen Facetten betrachtet und die Berichte aus der Praxis aufmerksam zur Kenntnis genommen. Dies wird uns in der anstehenden Diskussion und Entscheidungsfindung sehr hilfreich sein.“